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''Psychisch krank'' - bei Straftätern eine besonders heikle Frage
06.10.2014 18:45 Uhr
Ab wann jemand psychisch krank ist, darüber diskutieren die Experten gerade wieder verstärkt. Besonders heikel ist die Frage, wenn es darum geht, ob ein Straftäter möglicherweise einer Verurteilung entgeht, weil er aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig sein könnte. Wir haben mit dem forensischen Psychiater Professor Henning Saß darüber gesprochen, wie schwierig Grenzen zu erkennen sind und welche Bedeutung der Arbeit forensischer Psychiater zukommt.
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Anmoderation:

Prof. Saß antwortet auf folgende Fragen:

1. Die Grenzen zu psychischen Erkrankungen sind Thema beim 18. Hauptstadtsymposium der DGPPN – diese Grenzen zu ziehen ist schon schwierig genug – kann man sagen, dass diese Grenzen in der Forensik bei Straftätern noch einmal schwieriger zu ziehen sind?

2. Inwieweit verändern sich auch in diesem Bereich die Grenzen und Definitionen?

3. Wenn es um psychische Störungen von Straftätern geht, haben viele Menschen immer wieder mal den Verdacht, dass sich die Täter hinter einer Erkrankung verstecken, um nicht ins Gefängnis zu kommen …

4. Würden Sie sagen, der Vorwurf, dass sich da mancher hinter einer Störung durchaus auch mal ungerechtfertigt versteckt, könnte im Einzelfall auch schon mal gerechtfertigt sein, da es sehr schwierig ist, eine Grenze bei einer psychischen Erkrankung genau zu ziehen?

O-Ton:
Name:
Prof. Dr. Henning Saß
Firma:
Uniklinik der RWTH Aachen
Funktion:
Forensische Psychiatrie
PLZ:
52074
Ort:
Aachen
Webadresse:
Autor:
Jörg Sauerwein
Länge:
4:39 Min. (4 O-Töne)
 
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