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Glücksspielstaatsvertrag - rechtlich okay oder nicht?
14.01.2014 18:17 Uhr
Der Glücksspielstaatsvertrag war das dominierende Thema bei der Eröffnung der 32. Internationalen Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten - IMA 2014. Seit 2012 gibt es ihn in seiner jetzigen Form, aber wie verfassungsrechtlich korrekt ist der eigentlich? Nach Meinung von Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, von der Universität Osnabrück, doch eher sehr zweifelhaft. Hartmann ist Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften. In dem vorliegenden O-Ton-Paket verdeutlicht er seine Aussagen.
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Text:

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann antwortet auf folgende Fragen:


1. Ist der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag verfassungsrechtlich zulässig?

2. Kann es sein, dass für Spielbanken andere Regeln gelten, als für private Spielhallen?

3. Was glauben Sie, wird der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag noch lange Bestand haben? Und können Sie bitte Ihre Einschätzung erklären?

4. Wie kann es sein, dass Länder unterschiedlich in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag handeln - unterschiedliche Regeln aufstellen können?

5. Wie wäre denn Ihr rechtlicher Ratschlag in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag und den eigentlichen Sinn, nämlich den Spielerschutz zu gewähren?


O-Ton:
Name:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann
Funktion:
Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften
Autor:
Tim Kuchenbecker
Länge:
1:57 min
 

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