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Milliardenverluste und die Flucht in die Illegalität? Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Konsequenzen
14.01.2014 20:38 Uhr
Spielen kann süchtig machen. Doch ist das Risiko in Spielbanken geringer als in privaten Spielhallen? Und wie viele Spielsüchtige gibt es eigentlich hierzulande? In Düsseldorf hat am Dienstag (14.01.) die 32. Internationale Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten - IMA 2014- begonnen. Im Blickpunkt von Politik, Wirtschaft und Forschung stand dabei im besonderen Maße der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012. Der, so sagt es die Branche, sei nämlich verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Und mit dieser Ansicht sind sie längst nicht allein.
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Anmoderation:
Spielen kann süchtig machen. Doch ist das Risiko in Spielbanken geringer als in privaten Spielhallen? Und wie viele Spielsüchtige gibt es eigentlich hierzulande? In Düsseldorf hat am Dienstag (14.01.) die 32. Internationale Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten - IMA 2014- begonnen. Im Blickpunkt von Politik, Wirtschaft und Forschung stand dabei im besonderen Maße der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012. Der, so sagt es die Branche, sei nämlich verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Und mit dieser Ansicht sind sie längst nicht allein. Tim Kuchenbecker berichtet.
Text:
Kaffeetrinken in der Spielhalle - in Berlin beispielsweise ist das verboten. Nach drei Uhr hier noch ein bisschen Kleingeld ins Gerät stecken - ebenfalls verboten. Und wenn man als Automatenunternehmer ans Schaufenster schreibt: "Spielen ist schön" gibt´s eine saftige Strafe. Anders ist das bei den staatlichen Glücksspielen, egal ob beim Lotto oder bei Spielbanken. Speisen, Getränke, auch Alkohol sind in den Spielbanken erlaubt, aggressive Werbung gestattet und niemand achtet wirklich darauf, ob ich mein gesamtes Vermögen verzocke. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 - verfassungsrechtlich also einwandfrei? Bernd Hartmann, Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften, hat da so seine Zweifel.
O-Ton
Strengere Regeln darf es laut Hartmann also da geben, wo die Spielsuchtgefahr größer ist.
O-Ton
Hieße demnach also: Die Spielsuchtgefahr ist in Spielbanken größer, der Glücksspielstaatsvertrag ist aber beim gewerblichen Spiel strenger. Irgendetwas stimmt da nicht, sagt auch FDP-Politiker Wolfgang Kubicki.
O-Ton
Auf den Glücksspielstaatsvertrag haben sich übrigens die Bundesländer geeinigt - jedenfalls auf die Basis. Den Feinschliff darf jedes Land selbst bestimmen. Eine Gleichstellung auf Bundesebene - scheinbar unerwünscht. Kubicki fordert mit klaren Worten Mündigkeit: Keine Verbote beim Glücksspiel, sondern strenge Regeln und staatliche Aufsicht.
O-Ton
Tatsächlich stellt sich ja die Frage: Wie groß ist denn das Problem eigentlich hierzulande, wenn es einen Glückspielstaatsvertrag geben muss, um der Spielsucht entgegenzuwirken. Pieter Remmers aus den Niederlanden beobachtet den europäischen Markt sehr genau, er ist Experte für die Glücksspielforschung.
O-Ton
Und das ist nicht viel, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, so der Experte. 10 Millionen Menschen spielen in Deutschland. Die wenigsten sind süchtig. Macht so ein Staatsvertrag dann also überhaupt Sinn?
O-Ton
So ein Glücksspielstaatsvertrag sichert vielleicht also mehr das Glücksspielmonopol der Länder, als dass es gegen Spielsucht nützt. Das könnte man da jedenfalls schnell denken, denn Experten sind sich sicher, die die spielen wollen, spielen trotzdem, auch wenn zum Beispiel Spielhallen nachts geschlossen werden müssen. Nur spielen sie dann illegal oder im Internet. Paul Gauselmann ist der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Automatenindustrie, kurz VDAI.
O-Ton
Und während das staatliche Glücksspiel kräftig die Werbetrommel rührt, sitzen die Mitarbeiter von gewerblichen Spielhallen auf der Weiterbildungsbank und zwar nicht, weil sie gezwungen werden, sondern weil das nach Expertenmeinungen wirklich gegen Spielsucht helfen kann.
O-Ton
Paul Gauselmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Gauselmann AG, nach eigener Aussage Europas Marktführer bei der Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Münz- und Spielautomaten. Was den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 angeht, so ist er aber eigentlich recht unbesorgt.
O-Ton
Und sollte das nicht der Fall sein, Wolfgang Kubicki hat da seine ganz eigene Lösung.

Tim Kuchenbecker, Redaktion ... Düsseldorf


O-Ton:
Name:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann
Funktion:
Professor für Öffentliches Recht
Name:
Pieter Remmers
Funktion:
Experte für Glücksspielforschung
Name:
Wolfgang Kubicki
Funktion:
FDP-Politiker
Name:
Paul Gauselmann
Funktion:
Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)
Autor:
Tim Kuchenbecker
Länge:
5:55 min (mehrfach und einfach kürzbar) - Beitrag steht auch unvertont zum Download bereit
 

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